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Helland News

Der Mix aus Kurzarbeitergeld und Corona-Wirtschaftshilfen wird bis Ende März 2022 verlängert. Die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III+ werden für die Überbrückungshilfe IV entsprechend beibehalten. Unternehmen müssen also weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen.Mehr lesen