Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze

Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG soll die Umsatzsteuer von inländischen Unternehmern nicht erhoben werden, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr die Grenze von 22.000 EUR (statt derzeit 17.500 EUR) nicht überstiegen hat und 50.000 EUR (wie bisher) im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird. Die Anhebung soll der seit der letzten Anpassung erfolgten allgemeinen Preisentwicklung Rechnung tragen.

Gilt für die Besteuerungszeiträume ab 2021.