Dirk Helland

Überlässt eine GmbH ein zum Betriebsvermögen gehörendes Einfamilienhaus an den beherrschenden Gesellschafter/Geschäftsführer, gelten für die Beurteilung des Mietverhältnisses – anders als bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (66%-Grenze) – besondere Grundsätze. Zunächst ist davon auszugehen, dass die Miete die laufenden Kosten decken muss und ein angemessener Gewinnaufschlag erzielt wird. Eine Vermietung zu marktüblichen, aber nicht kostendeckenden BedingungenMehr lesen

Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer nach § 37b EStG für ein Geschenk unterliegt als weiteres Geschenk dem Abzugs­verbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, soweit bereits der Wert des Geschenks selbst oder zusammen mit der übernommenen pauschalen Einkommensteuer den Betrag von 35 € übersteigt.Mehr lesen