Förderung der umweltfreundlichen Mobilität
- Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge: 50 % im Jahr der Anschaffung
- Möglichkeit der pauschalen Besteuerung mit 25 % ohne Minderung der als Werbungskosten abziehbaren Entfernungspauschale beim Arbeitnehmer (§40 Abs. 2 Satz 2 EStG-E)
- Verlängerung der Begünstigungen:
- Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung
- Überlassung eines betrieblichen Fahrrads
- Elektrisches Aufladen im Betrieb des ArbG/verbundenen Unternehmens
- Halbierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet-oder Leasingaufwand für reine Elektrofahrzeuge
Vereinfachung und Digitalisierung
- neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer i. H. v. 8 EUR täglich
- Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen von 24 EUR auf 28 EUR und von 12 EUR auf 14 EUR
- Vollautomatische Fristverlängerung im Einkommensteuerrecht