Gesetzentwurf zum „JSTG2019“

Förderung der umweltfreundlichen Mobilität

  • Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge: 50 % im Jahr der Anschaffung
  • Möglichkeit der pauschalen Besteuerung mit 25 % ohne Minderung der als Werbungskosten abziehbaren Entfernungspauschale beim Arbeitnehmer (§40 Abs. 2 Satz 2 EStG-E)
  • Verlängerung der Begünstigungen:
  • Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung
  • Überlassung eines betrieblichen Fahrrads
  • Elektrisches Aufladen im Betrieb des ArbG/verbundenen Unternehmens
  • Halbierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet-oder Leasingaufwand für reine Elektrofahrzeuge

Vereinfachung und Digitalisierung

  • neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer i. H. v. 8 EUR täglich
  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen von 24 EUR auf 28 EUR und von 12 EUR auf 14 EUR
  • Vollautomatische Fristverlängerung im Einkommensteuerrecht