Vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer

Die vierteljährliche statt monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Existenzgründer gilt dann, wenn die im konkreten Fall zu entrichtende Umsatzsteuer voraussichtlich 7.500 EUR nicht überschreitet. Hierzu soll in den Fällen, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat, die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer umzurechnen und in den Fällen, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr aufnimmt, die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend sein.

Gilt für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026